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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2009 - L 18 AL 100/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,23086
LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2009 - L 18 AL 100/09 B ER (https://dejure.org/2009,23086)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2009 - L 18 AL 100/09 B ER (https://dejure.org/2009,23086)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2009 - L 18 AL 100/09 B ER (https://dejure.org/2009,23086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde trotz fehlendem Anordnungsgrund im Falle einer erstrebten einstweiligen Anordnung bzgl. der Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2009 - L 18 AL 100/09
    Der Senat kann insoweit auch die Kostenentscheidung der Vorinstanz zu Ungunsten des Antragstellers ändern (vgl. BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 4).
  • VG Wiesbaden, 30.10.2007 - 4 E 890/06

    Dienstaufsichtsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen unmittelbarer Kontaktaufnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2009 - L 18 AL 100/09
    2 Ungeachtet der Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs (siehe dazu VG Wiesbaden, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 4 E 890/06 -), die der Senat nach § 17 a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz nicht zu prüfen hatte, fehlt es jedenfalls für das von dem Antragsteller mit der Beschwerde weiterverfolgte einstweilige Rechtsschutzbegehren an dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 a Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erforderlichen Anordnungsgrund.
  • BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 16/10 R
    L 18 AL 100/09 B ER (LSG Berlin-Brandenburg).

    Der Antrag des Antragstellers, ihm für ein Verfahren der Revision gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. März 2010 - L 18 AL 100/09 B RG, L 18 AL 40/10 B ER, L 18 AL 74/10 B RG - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt E. beizuordnen, wird abgelehnt.

    Gründe: 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen den Richter W., die Verwerfung einer Gegenvorstellung, die Verwerfung eines Antrags auf Wiederaufnahme, die Verwerfung einer Anhörungsrüge sowie die Ablehnung von Anträgen auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) durch den angefochtenen Beschluss des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) vom 22.3.2010 (L 18 AL 100/09 B ER, L 18 AL 40/10 B ER, L 18 AL 74/10 B RG).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2010 - L 18 AS 13/10
    Denn er verfolgt den erhobenen Anspruch auf Bescheidung der von ihm eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerde jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Versicherter, Leistungsempfänger, behinderter Mensch oder deren Sonderrechtsnachfolger iSd § 183 Satz 1 SGG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 27. April 2009 - L 18 AL 100/09 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2010 - L 18 AS 196/10
    Denn dem Kläger war bereits aus dem inhaltlich gleich gelagerten Verfahren - L 18 AL 100/09 B ER - (Beschluss vom 27. April 2009) bekannt, dass er nicht in seiner Eigenschaft als Versicherter, Leistungsempfänger, behinderter Mensch oder deren Rechtsnachfolger iSv § 183 Satz 1 SGG am Verfahren beteiligt ist.
  • BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 5/10 R
    Der Antrag des Antragstellers, ihm für ein Verfahren der Revision gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. April 2009 - L 18 AL 100/09 B ER - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt E beizuordnen, wird abgelehnt.
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